Aabach
Fragen ans Bafu zur Gewässerraumausscheidung am Aabach
Auf der einen Seite spricht der Gesetzgeber vom Rückstau bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes. Auf der andern Seite werden sanierungswilligen Bauherren unverständliche Hemmnisse in den Weg gelegt, dievon einem nicht nachvollziehbarem „Verhinderungswillen“ geprägt sind.