Planauflage Aabach und Obersee: der Gewässerraum ist eine hohe Hürde
Aabach-Sanierung (SBB-Brücke bis Tobel) öffentlich. 13 Mio. Franken Kosten (Bund/Kanton mind. 69%). Auch Gewässerraum Obersee (Badi bis Dampfschiffsteg) - Sondernutzungsplan zur Mitwirkung.
Die in den neunziger Jahren im Unterlauf initiierte Aabach Sanierung soll zwischen SBB-Brücke und Tobel-Austritt fortgesetzt werden. Das Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt ist schrittweise über viel Jahre entwickelt worden und liegt nun öffentlich auf. Die Kosten von knapp 13 Mio. Franken werden zu mindestens 69% durch Bund und Kanton getragen. Die übrigen Kosten gehen zu Lasten der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sowie den beiden Gemeinden Schmerikon und Uznach. Grosse Herausforderung ist nebst den Kosten und der Kostentragung auch die Ausscheidung des gesetzlichen Gewässerraumes im Siedlungsgebiet Uznaberg. Auch am Seeufer des Obersees, zwischen Badi und Dampfschiffsteg, ist die Frage des Gewässerraumes für die weitere Entwicklung von grosser Bedeutung. Hier liegt der Sondernutzungsplan Gewässerraum zur Mitwirkung auf.
Gewässerschutz und Hochwasserschutz sind treibende Kräfte zum Ausbau und Revitalisierung der Oberflächengewässer. Als Seeanrainer ist die Gemeinde Schmerikon besonders betroffen. Fliessgewässer durchfliessen das Gemeindegebiet vom Berg zum Tal, hin zum See. Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum haben in den vergangenen Jahrzehnten eine Siedlungsentwicklung gefördert, die den ungehinderten Abfluss erschweren. Sehr eindrücklich wurde im letzten Herbst in Valencia, Spanien aufgezeigt, was passiert, wenn im Hinterland ein Extremereignis eintritt und der freie Abfluss, in diesem Fall zum Mittelmeer hin, durch einen lückenlosen Siedlungsgürtel zugestellt ist.
Aabach Ausbauprojekt 2. Etappe
Beim Aabach sind im Zusammenhang mit dem Ausbauprojekt 2. Etappe, zwischen Tobel-Austritt im Uznaberg und der SBB-Brücke, zahlreiche Massnahmen vorgesehen, die sich aus den Defiziten ableiten. Die wesentlichen Massnahmen betreffen Sicherstellung des Hochwasserschutzes und die ökologische Aufwertung des Bachlaufs. Zu den Hochwasserschutzmassnahmen zählen die Anhebung und Sicherung der Kantonstrassenbrücke, der Schutz der weiteren Brücken vor Erosion und der Ersatz und die Sanierung der Ufermauer im Siedlungsbereich. Zur ökologischen Aufwertung trägt insbesondere die Gerinneaufweitung ausserhalb des Siedlungsgebietes bei. Mit strukturierenden Massnahmen werden bestehende aquatische und terrestrische Lebensräume aufgewertet und neue geschaffen. Durch den Ersatz der Schwelle Säntisstrasse durch eine Rampe wird die Längsvernetzung verbessert.
Das Projekt wurde im Spätherbst 2020 der Mitwirkung unterstellt. Nach Anpassungen haben die Räte der politischen Gemeinden Uznach und Schmerikon das Projekt genehmigt und dem Kanton und dem Bund zur Prüfung unterbreitet. Der Kanton stimmte dem Projekt zu und stellte seine Beiträge in Aussicht. Nicht so der Bund, der diverse Forderungen zum Schutz des Grundwassers forderte. Gänzlich abgelehnt hat er die vorgesehene Ausscheidung des Gewässerraumes unter Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmungen für dicht überbaute Gebiete im Uznaberg. Die Gemeinderäte Uznach und Schmerikon kamen daher nicht umhin, den Sondernutzungsplan zur Festlegung des Gewässerraumes anzupassen und diesen ordentlich, unter Inanspruchnahme eines Korridors von 44 m auszuscheiden. Dadurch sind zahlreiche Liegenschaften im Uznaberg auf der rechten Bachseite stark betroffen. Der Sondernutzungsplan lag im Sommer 2024 öffentlich zur Mitwirkung auf. Es gingen zahlreiche ablehnende Stellungnahmen ein.
Nach aktuellem Kostenvoranschlag wird mit Gesamtkosten von knapp 13 Mio. Franken gerechnet. Bund und Kanton leisten einen Beitrag von mindestens 69%. Die Gemeinden tragen 40% der verbleibenden Restkosten der Hochwasserschutzmassnahmen und 100% der verbleibenden Restkosten der Massnahmen zur ökologischen Aufwertung. Die betroffenen Grundeigentümer im möglichen Überschwemmungsbereich tragen die Restkosten in der Grössenordnung von 1.5 bis 1.8 Mio. Franken. Die individuelle Belastung der einzelnen Grundstücke wird durch eine Schätzungskommission festgelegt. Nach Anpassungen findet nun die öffentliche Auflage vom 22. April bis zum 21. Mai 2025 statt.

Gewässerraum zwischen dem Dampfschiffsteg und dem Seeanstoss der Badi
Auch stehende Gewässer, wie der Obere Zürichsee haben in Bezug auf Hochwasserschutz und Gewässerschutz gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Beim Obersee geht es derzeit in erster Linie darum, den planerischen Schutz durch Festlegung des Gewässerraumes sicherzustellen. Aus aktuellem Anlass soll diese Festlegung jetzt im Abschnitt zwischen dem Dampfschiffsteg und dem Seeanstoss der Badi erfolgen.
Von den gesetzlichen Bestimmungen zur Ausscheidung eines mindestens 15 Meter betragenden Gewässerraumes wird hierbei an zahlreichen Stellen abgewichen, da die aktuelle, rechtskräftige Uferlinie gemäss Gewässerraum Grundlagenkarte weder den gegenwärtigen Uferverhältnissen noch den historischen Gegebenheiten entspricht. So handelt es sich beim «Rheinkieshafens» der Ortsgemeinde um eine künstliche Anlage, die ab 1952 durch die Rheinkies AG entstand. Darüber hinaus wurde auch im Hafen Bad am See und Hafen Rösslihab darauf verzichtet, den Gewässerraum auf 15 m auszuweiten, da dieser über das SBB-Trassee hinausgegangen wäre und nicht zu erwarten ist, dass die Gleisanlagen in naher oder ferner Zukunft verlegt werden.
Der Sondernutzungsplan wird ebenfalls vom 22. April bis 21. Mai 2025, hierbei jedoch zur Mitwirkung, aufgelegt.
Ihre Meinung zum Sondernutzungsplan Gewässerraum Obersee ist für uns wichtig. Die E-Mitwirkung steht Ihnen vom 22. April 2025 bis zum 21. Mai 2025 zur Verfügung. Mit der digitalen E-Mitwirkung besteht eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, um Rückmeldungen an die Politische Gemeinde Schmerikon zu übermitteln. Mit der E-Mitwirkung können interessierte Bewohnerinnen und Bewohner von Schmerikon früh in den Planungsprozess mit einbezogen werden. Der Gemeinderat dankt allen bereits im Voraus, die sich bei der Entwicklung der Gemeinde Schmerikon beteiligen.