Neue Leitplanken für die Vereinsunterstützung

Der Schmerkner Gemeinderat hat in Sachen Vereinsbeiträgen eine neue Richtlinie erlassen. Dies soll auch eine alte Forderung der GPK abhaken. Kommuniziert wurde dies an der Terminkonferenz am 19. Oktober 2024.

Neue Leitplanken für die Vereinsunterstützung
Foto: Thomas Müller, 8716.ch

Bisher wurden viele Vereinsbeiträge teilweise einfach jährlich ausbezahlt oder auf Antrag vom Gemeinderat speziell behandelt. Immer wieder seien Anträge auch für das bereits laufende Jahr eingereicht worden. Es gab bisher keine Leitplanken, wer wie viel Unterstützungsgelder der Gemeinde bekommen kann. Die GPK hat diesen Punkt bereits seit längerer Zeit kritisiert.

An der Terminkonferenz der Kultur Schmerikon und dem Verkehrsverein Schmerikon am Samstag, 19. Oktober 2024, hat der Kultur & Sport Kommissions-Präsident Sven Burlet die vom Gemeinderat erlassene Richtlinie den anwesenden Vereinen präsentiert. Neu müssen die Vereine jährlich einen Antrag zuhanden der Kultur & Sport Kommission einreichen. Es können verschiedene Beiträge beantragt werden:

  • Jahresbeitrag: Basisbeitrag von CHF 300.- + CHF 200.- Label-Beitrag
  • Infrastrukturbeitrag: Unterstützung für den Betrieb und Unterhalt eigener Infrastruktur
  • Kinder- und Jugendförderungsbeiträge: CHF 50.- für Mitglieder unter 18 Jahren.
  • Teilnahme an nationalen oder internationalen Veranstaltungen/Wettkämpfen: CHF 20.- pro ortsansässiger Teilnehmerin oder Teilnehmer.
  • Grossanlässe im Gemeindegebiet: Unterstützung einheimischer Vereine
  • Veranstaltungen und Versammlungen: individuelle finanzielle Beiträge
  • Beiträge an Jubiläen: je nach Alter vom Verein ab 300.- (25 Jahre)
  • Erlass von Gebühren und Abgaben: bei öffentlichen oder internen Vereinsaktivitäten
  • Projektbeiträge: einmalige Gemeindebeiträge für besondere Projekte zugunsten der Allgemeinheit

Die konkreten Bedingungen sind in der Richtlinie, welche der Gemeinderat am 26. September 2024 erlassen und am 28.10.2024 aktualisiert hat, nachzulesen:

Einmalige Beiträge auch von der Ortsgemeinde

An der Terminkonferenz vertreten war auch Andreas Kuster von der Ortsgemeinde. Auch bei ihnen können Gesuche um finanzielle Unterstützung eingereicht werden. Der Fokus bei ihnen liegt auf einmaligen Beiträgen. Das Antrags-Formular ist auf ihrer Webseite www.ortsgemeinde-schmerikon.ch unter Online-Schalter zu finden

Vereine: Aktualisierung der Datenschutzerklärung nötig

Für die meisten Arten der Beiträge verlangt die Gemeinde und auch die Ortsgemeinde die Mitgliederliste der Vereine. Da es sich hier um Personendaten im Sinne vom Datenschutzgesetz handelt, müssen die Vereine ihre Mitglieder über die Datenbekanntgabe an Dritte vorab informieren. Den Mitgliedern muss Zeit gegeben werden, dieser Weitergabe zu widersprechen. Eine Spezialität des Datenschutzgesetzes ist, dass private Personen haften und nicht etwa der Verein. Weitere Informationen findet man auf der Webseite vom EDÖB: Datenschutz in Vereinen.

Antrags-Formular

Das Antrags-Formular für die Vereinsbeiträge der politischen Gemeinde ist auf www.kulturschmerikon.ch zu finden (nicht auf schmerikon.ch). Der Antrag muss bis zum 30. November (gemäss Antrags-Formular) bzw. 15. Dezember (gemäss Richtlinie) übermittelt werden.