Mitwirkung Totalsanierung Seestrasse

Das Kantonale Tiefbauamt lädt zur Mitwirkung zur Totalsanierung der Seestrasse ein. Von der Ortstafel Schmerikon (Kreuzung Neue Eschenbacherstrasse) bis nach Oberbollingen (Wirtschaft zum Hof) sind zwei Etappen geplant.

Mitwirkung Totalsanierung Seestrasse
Totalsanierung der Seestrasse ab der Ortsafel Schmerikon bis nach Oberbollingen in 2 Etappen (Bildquelle: sg.ch TBA)

Das Kantonale Tiefbauamt lädt zur Mitwirkung zur Totalsanierung der Seestrasse ein. Von der Ortstafel Schmerikon (Kreuzung Neue Eschenbacherstrasse) bis nach Oberbollingen (Wirtschaft zum Hof) sind zwei Etappen geplant.

Rückmeldungen werden bis am 21. November 2024 entgegengenommen.

Etappe 1 - Ortstafel Schmerikon bis Ziegelhof

Die Hauptmerkmale liegen hier in der Sanierung des Strassenkörpers inkl. Entwässerung sowie in den Ersatzbauwerken zu den bestehenden Stützmauern.
Das Kantonsstrassenprojekt wird mit dem Kantonsstrassenprojekt «Totalsanierung Seestrasse, Etappe 2» koordiniert. Die Mitwirkung über die beiden Projekte erfolgt zeitgleich.
Schmerikon: Totalsanierung Seestrasse Schmerikon – Rapperswil-Jona, Etappe 1, Ortstafel Schmerikon bis Ziegelhof - B52.3.017.352.101; Mitwirkung vom 21. Oktober bis 21. November 2024 | sg.ch
Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 17, Schmerikon: Totalsanierung Seestrasse Schmerikon – Rapperswil-Jona, Etappe 1, Ortstafel Schmerikon bis Ziegelhof - B52.3.017.352.101» vom 21. Oktober bis 21. November 2024 durchgeführt. Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit unten aufgeführtem Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

Etappe 2 - Ziegelhof bis Oberbollingen

Die Hauptmerkmale liegen hier in der Sanierung des Strassenkörpers inkl. Entwässerung sowie in den zwei Bachdurchlässen unter der Kantonsstrasse.
Das Sanierungsvorhaben wird mit dem Kantonsstrassenprojekt «Totalsanierung Seestrasse, Etappe 1» koordiniert. Die Mitwirkung über die beiden Projekte erfolgt zeitgleich.
Schmerikon/Rapperswil-Jona: Totalsanierung Seestrasse Schmerikon – Rapperswil-Jona, Etappe 2, Ziegelhof bis Oberbollingen - B52.3.017.352.102; Mitwirkung vom 21. Oktober bis 21. November 2024 | sg.ch
Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 17, Schmerikon/Rapperswil-Jona: Totalsanierung Seestrasse Schmerikon – Rapperswil-Jona, Etappe 2, Ziegelhof bis Oberbollingen - B52.3.017.352.102» vom 21. Oktober bis 21. November 2024 durchgeführt. Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gern mit unten aufgeführtem Formular eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gern zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möc