Anpassung der Gebühren für Ver- und Entsorgung 2025

Der Gemeinderat Schmerikon sieht vor, die Gebühren für die Wasserversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung auf 2025 erstmals seit zahlreichen Jahren anzuheben.

Anpassung der Gebühren für Ver- und Entsorgung 2025
Foto: z.V.g.

Der Gemeinderat Schmerikon sieht vor, die Gebühren für die Wasserversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung auf 2025 erstmals seit zahlreichen Jahren anzuheben. Unter Berücksichtigung der Teuerung und im Quervergleich mit den Nachbargemeinden dürfen die Gebühren nach wie vor als massvoll bezeichnet werden. Die Qualität und die Zuverlässigkeit der Dienstleistungen sind ihren Preis mehr als Wert. Handlungsbedarf besteht bei den zugrundeliegenden Reglementen.

Der Gemeinderat hat für 2025 bei allen drei Dienstleistungen der Gemeinde eine Erhöhung der Gebühren vorgenommen. Alle Beschlüsse sind provisorisch und bedürfen der Überprüfung durch den Preisüberwacher. Die Gebührenanpassungen sind durch gestiegene Kosten, Teuerung und Veränderungen in der Rechnungslegung begründet. Sie erfolgen in allen drei Werken erstmals seit vielen Jahren: in der Wasserversorgung nach 25 Jahren, in der Abwasserentsorgung nach 14 Jahren und in der Abfallentsorgung, nachdem innerhalb von 15 Jahren im Mittel über alle Dienstleistungen die Gebühren sogar um 20% gesenkt wurden. Die zurückhaltende Praxis der vergangenen Jahre hat die jeweiligen Reserven stark schrumpfen lassen.

Quelle: Medienmitteilung

In der Wasserversorgung soll die Grundgebühr je Zähler neu CHF 100.-- (bisher CHF 50.--) und die Mengengebühr CHF 1.50 je m3 (bisher CHF 1.30 je m3) betragen. Mit diesen Massnahmen werden zusätzlich rund CHF 40'000 an Grundgebühren und CHF 50'000 an Mengengebühren generiert. Die Anpassung ist erforderlich um zu verhindern, dass die Reserve im Eigenkapital ins Minus rutscht. Diese Entwicklung hat einerseits buchhalterische Gründe, da mit der Implementierung des neuen Rechnungslegungsmodells ab 2019 Nettoinvestitionen und Abschreibungen im Ungleichgewicht sind und die Anschlussbeiträge nicht mehr in die Erfolgsrechnung einfliessen, sondern über 15-Jahre abgeschrieben werden. Betriebliche Gründe sind die Umstellung auf die digitalen Zähler mit Fernauslesung, die früher direkt der Erfolgsrechnung verbucht wurden und höhere Wasserzinsen im Einkauf von der Wasserversorgung Rapperswil-Jona und der Wasserversorgung Eschenbach.

Unverändert bleiben seit der letzten Revision des Wasserreglements 1995 die Anschlussgebühren bei 10 Promille des Gebäudezeitwerts.

In der Abwasserentsorgung soll die Gebühr von CHF 2.60 auf CHF 3.00 je m3 Frischwasserbezug angehoben werden. In den vergangenen Jahren ist die Spezialfinanzierung aus verschiedenem Anlass verändert worden. Investitionen und Anschlussgebühren werden anders verbucht und haben die Reserven verändert. Entscheidend ist jedoch, dass die Betriebskosten um rund CHF 200'000 je Jahr zugenommen haben. Verantwortlich hierfür sind v.a. die Ausbauten und Abgaben für die Abwasserreinigung und die Generelle Entwässerungsplanung. Mit der beschlossenen Anhebung um 40 Rappen je m3 werden Mehreinnahmen von CHF 100'000 generiert. Für eine nachhaltige Sanierung dieser Spezialfinanzierung ist eine Revision des Abwasserreglements erforderlich. Benachbarte Gemeinden erheben fast durchgehend weitere Gebühren basierend auf Kriterien, die die Beschaffenheit der angeschlossenen Liegenschaften miteinbeziehen, da diese auf die Ableitung von Meteor- und Sickerwasser in die Kanalisation Einfluss haben, jedoch nicht vom Wasserbezug abhängig sind.

Unverändert bleiben seit der letzten Revision des Abwasserreglements 1994 die Anschlussgebühren bei 23 Promille des Gebäudezeitwerts.

In der Abfallentsorgung verbleiben die Gebühren für den Kehricht unverändert. Einzig die Grundgebühr soll von CHF 80 auf CHF 100 erhöht werden. Anlass für die Gebührenanpassung sind steigende Kosten insbesondere in der Grünabfuhr und den Wertstoffen infolge zunehmender Mengen. Zudem wurde in den vergangenen Jahren die Abfallentsorgung aus dem öffentlichen Raum in die Spezialfinanzierung Abfall internalisiert. Dies hat dazu geführt, dass die Reserve im Eigenkapital aufgebraucht wurde.

Gesamthaft massvolle Anpassung

Die Gebührenanpassungen führen in den Haushalten unvermeidlich zu Mehrbelastungen. Je nach Dienstleistung betragen die Mehrkosten zwischen 8 bis 27%. Gesamthaft dürfte je Wohneinheit der Anstieg bei 15 bis 20% oder CHF 100 bis 250 je Jahr liegen. Erinnert sei dabei, dass die Teuerung seit der letzten Anpassung der Wassergebühren 15% betrug.

Interessant ist der Vergleich mit den benachbarten Gemeinden. Hier zeigt sich, dass beim Wasser die Schmerkner Haushalte die tiefsten und beim Abwasser Rapperswil und Eschenbach günstiger sind. Beim Abfall sind die Differenzen marginal. Trotz der höheren Mengengebühren bei Wasser- und Abwasser ist Schmerikon immer noch günstig, da Schmerikon keine Grundgebühren unter Berücksichtigung des Wertes des angeschlossenen Gebäudes oder der Flächen erhebt. Mittelfristig ist jedoch eine Anpassung in diese Richtung auch in Schmerikon unausweichlich.

Als Fazit darf in Anspruch genommen werden, dass unter Berücksichtigung der Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen, der gestiegenen Ansprüche und Kosten sowie unter Berücksichtigung der Ansätze benachbarter Gemeinden, die Ver- und Entsorgungsdienstleistungen nach wir vor preiswert sind.


Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon