Marschhalt im Richtplanprozess

Der Gemeinderat hat am 10. September 2024 beschlossen den Richtplanprozess bis zum Vorliegen von Ergebnissen weiterer Zusatzabklärungen zu unterbrechen. Dies ist das Ergebnis nach der Anhörung einer Fachperson im Sinn einer Zweitmeinung.

Marschhalt im Richtplanprozess
Schmerikon am 21.11.1980 (Quelle: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Stiftung Luftbild Schweiz / LBS_L1-808739.tif)

Der Gemeinderat hat am 10. September 2024 beschlossen den Richtplanprozess bis zum Vorliegen von Ergebnissen weiterer Zusatzabklärungen zu unterbrechen. Dies ist das Ergebnis nach der Anhörung einer Fachperson im Sinn einer Zweitmeinung.

Diese empfahl vertiefenden Abklärungen zu nachfolgenden Themen: Anpassung Wachstumsstrategie, Festlegung Entwicklungsschwerpunkte, konkrete Innenverdichtungsstrategie, konkrete Verkehrsstrategie und Sicherung der öffentlichen Interessen. Im Weiteren empfahl sie eine sorgfältige und auf Leitbild und Richtplan abgestützte Legislaturplanung mit kurz-, mittel- und langfristigem Zeithorizont. Ebenfalls sollte die Ortsplanungskommission breiter abgestützt werden.

Hierüber und über weitere Beschlüsse lesen Sie in den Zusammenfassungen der letzten Ratssitzung:

Sitzung des Gemeinderats vom 10. September 2024Sitzung des Gemeinderats vom 10. September 2024

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Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon