Fakultatives Referendum zur RVS A15- Gaster

Fakultatives Referendum Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates zum Kantonsstrassen­bauprojekt „Regionale Verbindungsstrasse A15 - Gaster (RVS A15-Gaster, B50.3.017.351.050)“ vom 2. Juli 2024

Fakultatives Referendum zur RVS A15- Gaster
Bild: z.V.g.

Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen (TBA) hat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Region Zürichsee Linth in einem langjährigen und partizipativen Prozess das Kantonsstrassenbauprojekt Regionale Verbindungsstrasse A15 - Gaster geplant. Die Strasse führt auf einer sechs Kilometer langen Strecke um das Siedlungsgebiet von Uznach herum. Zwischen dem Knoten Rosengarten in Schmerikon und der Rickenstrasse in Gommiswald sind mehrere Anschlüsse geplant. Dazu zählen auch eine Direktverbindung ab der A15 ins Industriegebiet von Schmerikon, womit die Schmerkner Ortsdurchfahrt entlastet wird. Die Umsetzung von flankierenden Massnahmen auf der Allmeindstrasse durch die Politische Gemeinde Schmerikon ist vorgesehen.

Anhörung nach Art. 35 StrG

Nach Art. 35 Abs. 1 Strassengesetz (sGS 732.1; abgek. StrG) ist die betroffene politische Gemeinde bei der Projektierung anzuhören. Nach Art. 35 Abs. 2 StrG regelt sie in der Gemeindeordnung, bei welchen Projekten die zuständige Gemeindebehörde ihren Vernehmlassungsbeschluss der Bürgerschaft unterbreitet. Gemäss Art. 31 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Schmerikon beschliesst der Gemeinderat über Vernehmlassungen zur Projektierung von Strassenbauten des Kantons mit einem Kostenvoranschlag bis 1 Mio. Franken abschliessend. Er unterstellt seinen Vernehmlassungsbeschluss dem fakultativen Referendum, wenn der Kostenvoranschlag 1 Mio. Franken übersteigt. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag auf Fr. 405'845'000 (Preisstand Juni 2024). Die zugrundeliegende Kostenschätzung wurde auf Stufe erweitertes Vorprojekt ermittelt und weist eine Genauigkeit von +/- 15 Prozent auf. Demnach ist der Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Zusicherung des Gemeindeanteils

An das Bauvorhaben bzw. an die Kosten von Fr. 1'220'000 hat die politische Gemeinde Schmerikon gemäss Art. 69 Abs. 1 StrG einen Anteil von 35 Prozent zu leisten, was Fr. 427'000 ergibt.

Beim Gemeindeanteil an die Projektkosten nach Art. 69 StrG handelt es sich um gebundene Ausgaben, da die politische Gemeinde im Fall der Realisierung des Vorhabens durch den Kanton zur Beitragsleistung verpflichtet ist.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2024 dem vorliegenden Genehmigungs- und Auflageprojekt der Regionalen Verbindungsstrasse A15 – Gaster – B50.3.017.351 zugestimmt. Er hat beschlossen, den Vernehmlassungsbeschluss in der Zeit vom 2. August bis zum 10. September 2024 dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Die Pläne sind auf Gemeindeverwaltung Schmerikon, Abteilung Gemeindekanzlei einzusehen. Weitergehende Informationen sind aufwww.a15-gaster.chaufgeschaltet.


Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon