Kandidaturen für Erneuerungswahlen bekannt
Die Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge lief am 4. Juli 2024, 16.30 Uhr, ab. Es sind insgesamt 12 Kandidaturen eingegangen. Für den Gemeinderat und die Geschäftsprüfungskommission treten mehr Personen zur Wahl an als Sitze zu vergeben sind.
Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021/2024 der Gemeindebehörden. Die Erneuerungswahlen für das Gemeindepräsidium, die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission finden am 22. September 2024 statt.
Bis am 4. Juli 2024 bestand die Möglichkeit, der Gemeindekanzlei Wahlvorschläge einzureichen. Innert der Frist sind 12 Kandidaturen eingegangen, und zwar von den folgenden Personen:
Gemeindepräsidium
- Félix Brunschwiler, parteilos, bisher
Gemeinderat, 4 Sitze
- Werner Becker, Die Mitte, bisher
- Sven Burlet, parteilos, bisher
- Patrick Züger, SP, bisher
- Mario Grob, FDP, neu
- Renate Rhyner, SVP, neu
Geschäftsprüfungskommission, 5 Sitze
- Daniela Gull, SVP, bisher
- Sylvia Keller, SP, bisher
- Ralf Ackermann, parteilos, neu
- Bruno D’Amaro, Die Mitte, neu
- Georg Marty, Die Mitte, neu
- Gregory Wälti, SVP, neu
Die Wahlvorschläge sind geprüft und alle für gültig befunden worden. Alle Kandidatinnen und Kandidaten sind wählbar und haben eine Zustimmungserklärung abgegeben. Jeder Wahlvorschlag ist zudem von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Schmerikon eigenhändig unterzeichnet worden.
Die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission sowie der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin werden nach Majorz gewählt. Bei Majorzwahlen spricht man von Persönlichkeitswahlen, da Kandidierende als Einzelpersonen antreten (und nicht als Vertreterinnen oder Vertreter einer Liste). Im ersten Wahlgang, der am 22. September 2024 stattfindet, sind jene Personen gewählt, die das absolute Mehr erreichen. Wenn im ersten Wahlgang nicht genügend wählbare Personen das absolute Mehr erreichen, findet am 24. November 2024 der zweite Wahlgang statt, wobei dann das relative Mehr massgebend ist. Gewählt sind dann diejenigen Personen mit den höchsten Stimmenzahlen.
Stille Wahl ist erst in einem allfälligen zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Dies ist eine Medeinmitteilung der Gemeinde Schmerikon, Abteilung Gemeindekanzlei