Wendeplatz an der Breitestrasse
Der aktuelle Zustand entspricht nicht den heute gültigen rechtlichen Vorgaben. Ein Teilstrassen- und Sondernutzungsplan wurden ausgearbeitet.
Aufgrund einer Einsprache zu einem Bauvorhaben, muss der Gemeinderat einen Teilstrassen- und Sondernutzungsplan sowie ein Strassenbauprojekt ausarbeiten lassen. Der aktuelle Zustand entspricht nicht den heute rechtlichen Vorgaben.
Betroffen sind die Grundstücke Nr. 843 und 848. Gemäss Gemeinde ist dieser Wendeplatz durch einen Grundbucheintrag aus dem Jahr 1970 gesichert. Durch den erhöhten Platzbedarf wird mit dem Sondernutzungsplan der Strassenabstand für neue Bauten reduziert.
Bis am Mittwoch, 8. November 2023 liegt der Teilstrassen- und Sondernutzungsplan in der Gemeindekanzlei zur Mitwirkung auf.