Fragen ans Bafu zur Gewässerraumausscheidung am Aabach
Auf der einen Seite spricht der Gesetzgeber vom Rückstau bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes. Auf der andern Seite werden sanierungswilligen Bauherren unverständliche Hemmnisse in den Weg gelegt, dievon einem nicht nachvollziehbarem „Verhinderungswillen“ geprägt sind.
Auf der einen Seite spricht der Gesetzgeber vom Rückstau bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes. Auf der andern Seite werden sanierungswilligen Bauherren unverständliche Hemmnisse in den Weg gelegt, die von einem nicht nachvollziehbarem „Verhinderungswillen“ geprägt sind.
Dazu ein paar einfache Fragen zuhanden des BAFU:
- Was hat der Gewässerraum mit der Höhe eines Gebäudes zu tun?
- Was spricht bei bestehenden rechtsgültig erstellten Bauten gegen einen Ersatzbau in den gleichen Abmessungen?
- Warum besteht aufseiten des BAFU keine Bereitschaft, mögliche Synergien zwischen den Anliegen privater Bauherren und jenen der öffentlichen Hand zu ermöglichen und/oder zu fördern?
- Wer ist beim BAFU konkret verantwortlich für die Auslegung des Gewässerraums Aabach und ist diese oder dieser Personenkreis gewillt, die Situation vor Ort mit den Betroffenen zu diskutieren?
Ich bin gespannt auf die Antworten und nehme gerne an einer Gesprächsrunde teil.
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