Gewässerraum am Aabachs ist ohne Ausnahmebestimmungen auszuscheiden
Der Gemeinderat hat dies an seiner letzten Sitzung enttäuscht zur Kenntnis nehmen müssen. Ein Sondernutzungsplan auf der Grundlage einer ordentlichen Gewässerraumausscheidung ist neu zu erarbeiten.
Der Gemeinderat hat dies an seiner letzten Sitzung enttäuscht zur Kenntnis nehmen müssen. Ein Sondernutzungsplan auf der Grundlage einer ordentlichen Gewässerraumausscheidung ist neu zu erarbeiten.
Im Zusammenhang mit dem anstehenden Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Aabach 2. Etappe sind die Gemeinden Uznach und Schmerikon verpflichtet den Gewässerraum auszuscheiden. Ausnahmen sind lediglich in dicht überbauten Gebieten zulässig. Nach mehrfachen Interventionen hat das BAFU gestützt auf bundesgerichtliche Praxis festgestellt, dass die Ausnahmebestimmungen nicht auf das Siedlungsgebiet Uznaberg zwischen Autobahnzubringer und Tobelaustritt anwendbar ist. In der Folge ist der Gewässerraum mit eine Breite von 44 Meter auszuscheiden. Dies führt zu einer Baulinie mitten durch die vorbestehenden Häuser hindurch und verunmöglicht in nahezu allen Parzellen die weitere bauliche Entwicklung, da keine ausreichende resp. vernünftige Bautiefe mehr besteht.
Hierüber und weitere Geschäfte verhandelte der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung vom 15. August 2023.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon