Gewässerraum mitten durch die Häuser
Der Schmerkner Gemeinderat zeigt sich überrascht von den Vorbehalten vom BAFU gegen die geplante Gewässerraumausscheidung bei der 2. Etapper der Sanierung vom Aabach.
Der Schmerkner Gemeinderat zeigt sich überrascht von den Vorbehalten vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) gegen die geplante Gewässerraumausscheidung bei der 2. Etappe der Sanierung vom Aabach.
Die Gewässerschutzverordnung Art. 41a schreibt vor, dass Gewässerraum um Fliessgewässer gemäss einer definierten Formel ausgewiesen wird. Das macht für den Aabach 44 Meter oder 22 Meter auf jede Seite gemäss Gemeinderatsprotokoll vom 21. Juni 2022. Ausnahmen gibt es für dicht überbaute Gebiete.
Was ist dicht überbautes Gebiet
Was dicht überbautes Gebiet ist, ist aber scheinbar nicht genau definiert und es existiert Interpretationsspielraum. Die Gemeinde traf die Annahme, dass für den betreffenden Abschnitt diese Ausnahme gilt. Die Mitarbeitenden vom BAFU sehen dies anders.
Abwertung vom Eigentum
Wenn sich die Interpretation vom BAFU durchsetzt, dann verläuft der Gewässerraum bei einigen Häusern mitten hindurch. Eine Bewilligung für bauliche Veränderungen oder Neubauten wird dadurch weiter erschwert oder verhindert. Einzelne Anwohnende vergleichen es sogar mit einer Enteignung.
Gemeinden suchen Gespräch mit BAFU
Die Projektauflage, welche für den September angedacht war, verzögert sich. Die Gemeinde Schmerikon wird zusammen mit Uznach das Gespräch mit dem BAFU suchen, um die Situation zu klären.
Weitere Hinweise zu "dicht überbaut" gibt es im Dokument Modulare Arbeitshilfe zur Festlegung und Nutzung des Gewässerraums in der Schweiz Modul 1 - Grundsätze - Grundsätze für «dicht
überbaut ab Seite 6 (im PDF effektiv Seite 14) mit Bundesgerichtsentscheiden aus Hurden, Altendorf und mehr (Quelle: BAFU).