Ab sofort im Schritttempo entlang der Schmerkner Seeanlage
Die im Herbst 2021 angekündigte Fussgängerzone entlang der Seeanlage ist durch die Aufstellung der Signalisation nun in Kraft.
Die im Herbst 2021 angekündigte Fussgängerzone entlang der Seeanlage ist durch die Aufstellung der Signalisation nun in Kraft. Ab sofort gilt Schritttempo und Vortritt der Fussgängerinnen und Fussgänger auf den rund 375 m zwischen dem «Bad am See» und dem «Pier 8716». Gemeinderat und Ortsverwaltungsrat erwarten eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Der Gemeinderat und der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde haben sich im Verlauf von 2021 mehrmals mit der Verkehrssicherheit im Abschnitt zwischen dem «Bad am See» und dem «Pier 8716» beschäftigt. Anlass waren die sichtbare Zunahme des Verkehrs, insbesondere im «Pandemiejahr 2020» und zwei tödliche E-Bike Unfälle im weiteren Verlauf der Veloroute. In einem ersten Schritt wurde eine Kampagne zur Sensibilisierung mittels taktiler Markierungen umgesetzt. Diese bestehen an drei Stellen aus spezifischen Piktogrammen mit einem Durchmesser von 2 m, die zur gegenseitigen Rücksichtnahme auffordern, sowie diversen taktil-visuellen Markierungen mit einer Höhe von 5 mm, die quer zur Fahrtrichtung auf den Belag aufgebracht sind. Diese schnell umsetzbaren Massnahmen wurden im Hinblick auf die Sommersaison 2021 erlassen, weitere wurden in Aussicht gestellt.
Es lässt sich feststellen, dass die Sensibilisierungskampagne zwar öffentlich kommentiert und begrüsst wurde, dass sich jedoch das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden nur bedingt verändert hat. Nach wie vor befahren zahlreiche Velo- und e-Bikefahrende den Strandweg mit einer nicht den Verhältnissen angepassten Geschwindigkeit. Dadurch besteht eine Gefahr von Kollisionen mit Zufussgehenden mit hoher Verletzungsgefahr. Insbesondere ist diese Gefahr im Abschnitt der «Seeanlage», also zwischen «Bad am See» und «Pier 8716» gegeben, weil sich hier die Fussgängerinnen und Fussgänger teilweise quer zur Velofahrtrichtung bewegen oder weil sie sich aufgrund des Platzcharakters hier einfach aufhalten.
Gemeinderat und Verwaltungsrat begegnen dieser Gefahr nun durch die Einrichtung einer Fussgängerzone (Signal 2.59.3) unter Gestattung des Radfahrens anstelle des heute gültigen Verbots für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14). Diese Anordnung gilt als allgemeines Fahrverbot, bei dem ausnahmsweise beschränkter Verkehr von Velos und leichten e-Bikes zugelassen ist. Diese dürfen höchstens im Schritttempo fahren und müssen den Zufussgehenden den Vortritt gewähren. Die Signalisation wurde durch die Kantonspolizei genehmigt und wurde öffentlich publiziert. Es wurde nicht dagegen rekurriert. Ab 25. April 2022 stehen nun die Verkehrsschilder, womit die Anordnung als verbindlich gilt.
Dies ist eine Mitteilung der Gemeinde Schmerikon