Stoff für abgesagte Ortsbürgerversammlung 2022
Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde als Mäzen?
Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde als Mäzen?
Im Reglement der Ortsgemeinde Schmerikon vom 26.09.2011 betreffend Bewirtschaftung und Nutzung der Ortsgemeindegüter heisst es unter VI. Liegenschaften und Immobilien, Art. 30: Die Nutzung und Bewirtschaftung richtet sich nach marktüblichen Grundsätzen und ist gewinnorientiert.
Die Ortsgemeinde vermietet das Restaurant PIER8716 seit 1. Juli 2015 zu einem Mietzins von Fr. 3000.-- pro Monat. Der ausgewiesene Aufwand der Ortsgemeinde für das Restaurant beläuft sich, inkl. internem Zins und Abschreibungen in der Zeit vom 01.07.2015 bis 31.12.2021 auf Fr. 780'986.80, davon wurden dem Mieter Fr. 241.731.00 verrechnet. Somit kann interpretiert werden, dass der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Schmerikon dem Pächter in den vergangenen 6 ½ Jahren aus öffentlichen Mitteln über eine halbe Million in dessen private Tasche fliessen liess. Dieses Sponsoring geht bis heute im gleichen Modus weiter und kostet die Ortsgemeinde monatlich über Fr. 6900.—.
Gleichzeitig duldet dieser Ortsverwaltungsrat, dass die Rechte der Öffentlichkeit am und im Pavillon (öffentliche Toiletten etc. siehe Plan unten) abgewürgt bleiben, obwohl genau diese Zweckgebundenheit die notwendige Legitimation beinhaltet, um einen solchen Baukörper in der Grünzone am Seeufer überhaupt - sowohl vom Kanton wie von der Gemeinde - bewilligungsfähig zu machen.
Dazu muss man wissen, dass der Mieter verpflichtet wäre, die Toiletten und Garderobe mit Dusche der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Entstanden ist dieses Recht im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Seeufers wie folgt:
Mit dem Pavillon wurde im Jahre 2015 innerhalb der aufwändigen Seeufergestaltung durch die Ortsgemeinde als Eigentümerin dieser Grünzone, die zweite Etappen des Grossprojektes abgeschlossen. Der in der Grünzone liegende Baukörper wurde nach notwendiger Teilzonenplanänderung vom Kanton bewilligt, von der Bürgerversammlung im Jahre 2012 gutgeheissen und mit der Baubewilligung der Gemeinde vom 3. Dezember 2013 abgeschlossen. Dazu wie folgt:
1. Auszug aus dem Protokoll der Bürgerversammlung vom 23. November 2012, an welcher dieses Projekt mit entsprechendem Kredit grossmehrheitlich gutgeheissen wurde (13 Gegenstimmen).
«…die Seeanlage im Ganzen wie eine Zange, beginnend beim Hafen Bad, der natürliche Abschluss bildet der Pavillon als eigentlicher Kopf, der neben seiner Funktion als Garderobe/WC, ein beliebter Treffpunkt für die Bevölkerung werden soll.
Die Baute soll sich klar von einer Imbissbude oder einem Kiosk abheben. Es wird ein Angebot angestrebt, welches sowohl Fussgänger und Radfahrer (Snacks) als auch Gäste zufrieden stellt, welche bei einem Glas Wein gemütlich verweilen möchten. Der Innenbereich mit rund 30 Plätzen soll auch kleinere Anlässe von Vereinen und Privaten ermöglichen.
Die Kosten von 1.5 Mio. Franken für ein kleines Restaurant mit 30 Innenplätzen wird in diesem Protokollauszug wie folgt begründet:
Gegenüber dem Wettbewerbsbeitrag und der Grobkostenschätzung verlangte der Verwaltungsrat ein anderes Betriebskonzept (Bistro statt Kiosk), welches eine ganzjährige Öffnung ermöglichen soll (zusätzlich Heizung) sowie eine Vergrösserung des Platzangebotes.
• Viele Besucher der Seeanlage wünschen sich etwas mehr als nur einen Kiosk.
• Für den Verwaltungsrat erscheint es wichtig, an dieser Lage ein kleines Bistro unter guter Führung zu betreiben. Es dürfte einfacher sein, einen geeigneten Pächter für einen Ganzjahresbetrieb zu finden.
• Das Gebäude beinhaltet neben dem Restaurant auch öffentliche Räume (Toiletten, Garderoben).»
2. Der Gemeinderat Schmerikon erteilte am 03.12.2013 die BAUBEWILLIGUNG für den Neubau des Pavillons am See, GS-Nr. 487, Seestrasse mit folgenden Auflagen und Bedingungen.
«Pläne: Die eingereichten Projektpläne gelten als verbindliche Bauvorschriften, Als genehmigte Pläne/unterlagen gelten u.a. Grundriss Erdgeschoss, Plan Nr. 7512.02, Massstab 1:50»
Nachfolgend verkleinerter Ausschnitt des öffentlichen Bereiches gemäss rechtsverbindlichem Grundriss Erdgeschoss, Plan Nr. 7512.02.
Es scheint mir wichtig, dass dieser Sachverhalt der Bevölkerung von Schmerikon bekannt ist, besonders nachdem bereits wieder geplant ist, während der Sommersaison für das Fussvolk ein mobiles WC an der Seeanlage aufzustellen und ich mich bereits seit einem Jahr bei den zuständigen Behörden für die Behebung dieser Missstände erfolglos einsetzte.
Ist die Ortsgemeinde Schmerikon als politische Parallelstruktur noch zeitgemäss?
Myrta Flükiger, Ortsbürger, Baujahr 1944