Für Blaulichtorganisationen stoppt die SBB den Zugverkehr
Die Sicherstellung der Zufahrt für die Blaulichtorganisationen ist ein wichtiges Thema mit dem Doppelspurausbau Uznach-Schmerikon. Die Gebiete Allmeind und Härti müssen im Notfall für die Blaulichtorganisationen erreichbar bleiben.
Die Sicherstellung der Zufahrt für die Blaulichtorganisationen ist ein wichtiges Thema mit dem Doppelspurausbau Uznach-Schmerikon. Die Gebiete Allmeind und Härti müssen im Notfall für die Blaulichtorganisationen erreichbar bleiben.
Die Gemeinde hat mit Einsprachen gegen den Doppelspurausbau Uznach-Schmerikon bis vor Bundesgericht gekämpft (1C_605/2019). Ist schlussendlich aber auch dort mit ihrem Anliegen gescheitert. Das Bundesgericht hält fest, dass die Allmeind und Härti hinreichend, wenn auch nicht besonders angenehm, erschlossen seien.
Im Urteil hält das Bundesgericht auch fest, dass die SBB den Zugverkehr stoppen muss, wenn Blaulichtorganisationen dies fordern.
Blaulichtorganisation ruft an, SBB stoppt Züge
Die Blaulichtorganisation avisiert im Notfall die SBB Betriebszentrale, welche umgehend alle Signale auf dem betreffenden Abschnitt auf Rot stellt – womit auch die Barrieren beim Bahnübergang Allmeind für den Bahnverkehr geschlossen, respektive für die Durchfahrt des Autoverkehrs geöffnet werden. Geschlossene Barrieren werden automatisch hochgefahren, sobald der Streckenabschnitt frei ist. Bis die Blaulichtorganisationen Entwarnung geben, verkehren keine Züge und Barrieren bleiben offen.
Bewährte Prozedur
Die Nachfrage bei der SBB und der Kantonspolizei St. Gallen ergibt, dass die Unterbrechung des Zugverkehrs für Blaulichtorganisationen eine bekannte Prozedur ist. Diese komme auch an anderen Orten zum Einsatz. Auch im Bundesgerichtsentscheid wird darauf verwiesen, dass dies ein funktionell zweckmässiges Vorgehen sei und einer geläufigen Praxis entspreche.
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