Gegenseitige Rücksichtnahme entlang der Seeanlage und auf dem Strandweg

Es wird hierbei auf Koexistenz der Nutzer*innengruppen gesetzt. Auf Verbote soll möglichst verzichtet werden.

Gegenseitige Rücksichtnahme entlang der Seeanlage und auf dem Strandweg

Der Strandweg in Schmerikon ist nicht nur eine sehr frequentierte Verkehrsverbindung für Radfahrende und Wandernde, im Abschnitt entlang dem Dorfzentrum ist er auch Aufenthalts- und Begegnungsort für Jung und Alt. Dies birgt besondere Gefahren. Gemeinderat und Ortsverwaltungsrat sind übereingekommen, mit einem stufenweisen Vorgehen die Risiken von Unfällen zu reduzieren. Es wird hierbei auf Koexistenz der Nutzer*innengruppen gesetzt. Auf Verbote soll möglichst verzichtet werden.

Nicht zuletzt als Folge der Corona-Pandemie haben sich in den vergangenen Monaten die Frequenzen auf dem Strandweg entlang des Obersees zwischen Rapperswil und Schmerikon signifikant erhöht. Die Zunahme betrifft sowohl die Radfahrenden, die e-Biker*innen wie auch die Fussgänger*innen. Dies führt auf diesem langen Abschnitt an zahlreichen Orten zu Konflikten zwischen diesen Nutzer*innengruppen. Dieser Sachverhalt war schon Anlass zu parlamentarischen Vorstössen im Kantonsrat und wurde auch mehrfach öffentlich diskutiert. Der Kanton, die Stadt Rapperswil-Jona und die Gemeinde Schmerikon haben sich darauf verständigt, gemeinsam konzeptionelle Lösungsansätze zu suchen.

Mehr Platz als Weg

Ebenfalls besonders betroffen und öffentlich diskutiert ist die Situation auf dem Strandweg im Abschnitt innerhalb des Siedlungsgebietes von Schmerikon, entlang der gesamten Seeanlage. Hier verschärft sich die Situation durch den Tatbestand, dass dieser Wegabschnitt durch die Lage und Gestaltung zusätzlich Aufenthalts- und Begegnungsort ist. Die Menschen bewegen sich hier nicht nur vorwärts, sondern flanieren, sitzen auf den Steinstufen und Bänken, plaudern, geniessen die Aussicht und konsumieren das reichhaltige Angebot der mobilen Stände. Die Bedürfnisse der Erholungssuchenden kreuzen sich hier mit denjenigen, die entlang dem See in Richtung Linthebene «radwandern» und kommen sich gegenseitig in die Quere.

Im Frühjahr hat der Gemeinderat über Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Strandweg diskutiert und Massnahmen zur Diskussion mit dem Verwaltungsrat der Ortsgemeinde vorgeschlagen. Der Gemeinderat erwog hierbei auch über ein zeitlich beschränktes Fahrverbot nachzudenken. Die Publikation des Sachverhalts, ein zeitlich befristetes Fahrverbot für Radfahrende zu erwägen, hat eine grosse öffentliche Diskussion ausgelöst. Insbesondere auf der Homepage www.8716.ch wurde eifrig darüber debattiert und durch den Betreiber eine nicht-repräsentative, gleichwohl sehr aussagekräftige Umfrage durchgeführt. Eine Mehrheit stand einer doch erheblichen Minderheit von Verbots-Befürwortern entgegen.

Gemeinsame Lösungssuche

Auch der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde diskutierte die Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit. Anlässlich des gemeinsamen Gesprächs zwischen Verwaltungsrat und Gemeinderat am 3. Mai 2021 wurden die beiden Vorsitzenden eingeladen, mit dem Verkehrsplanungsbüro asa AG Lösungsvorschläge zu erarbeiten und hierbei vorerst auf ein Fahrverbot zu verzichten.

Gemeinsam wurde ein stufenweises Konzept erarbeitet, welches auf dem Grundsatz der Koexistenz der Nutzer*innengruppen basiert. In einem ersten, schnell umsetzbaren Schritt soll vor allem die Aufmerksamkeit für die Gefahrensituation geschärft und an die gegenseitige Rücksichtnahme appelliert werden. Hierzu werden an den «Eingangstoren» in den besonders intensiv genutzten Abschnitt zwischen dem «Dampfschiffsteg» und dem «Pier 8716» spezifische drei Piktogramme und taktil-visuelle Bodenmarkierungen, sogenannte «Rüttelstreifen» auf die Fahrbahn aufgebracht. Die Arbeiten sind im Gang.

Weitergehende bauliche und verkehrspolizeiliche Massnahmen werden nachgelagert unter Einhaltung der formalen Bewilligungsschritte unter Einbezug der Verkehrspolizei erfolgen.


Dies ist eine Medienmitteilung  der Gemeinde Schmerikon vom 9. Juni 2021