Ernüchterung nach Alkoholtestkäufen
Vier von fünfzehn Verkaufsstellen haben gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen verstossen.
Vier von fünfzehn Verkaufsstellen haben gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen verstossen. Dies ergaben Monitoring-Testkäufe durch die Fachstelle Suchtprävention des Amtes für Gesundheitsvorsorge, ZEPRA am 21. November 2020 im Auftrag des Gemeinderates.
Hierüber und über weitere Entscheide lesen Sie in der Information zur letzten Gemeinderats-Sitzung vom 23. Februar 2021 auf www.schmerikon.ch.
Dieser Beitrag ist eine Medienmitteilung der Gemeinde Schmerikon.