Hintergrundinformation: Eindolung Goldbergbach

Der Goldbergbach und der Chürzibach entwässern die Geländekammer rund um die Weiler Bürgital und Goldberg, unmittelbar oberhalb des Dorfes.

Hintergrundinformation: Eindolung Goldbergbach

Dieser Beitrag enthält weiterführende Informationen zu folgender Medienmitteilung:

Schmerikon: Mitwirkungsverfahren Goldbergbach Eindolung
Die Eindolung des Goldbergbaches soll erneuert und in die Kirchgasse verlegt werden. Vom 2. bis zum 30. November 2020 sind die Betroffenen sowie die Öffentlichkeit eingeladen sich im Rahmen des Mitwirkungsprozesses einzubringen.

Einzugsgebiet und Charakteristik

Der Goldbergbach und der Chürzibach entwässern die Geländekammer rund um die Weiler Bürgital und Goldberg, unmittelbar oberhalb des Dorfes. Das Einzugsgebiet dieser Bäche umfasst eine Fläche von etwa 0.25 km2. Der Goldbergbach fliesst oberhalb des Siedlungsgebiets in einer überwachsenen Geländemulde senkrecht zu Tal. Bei der Einmündung des Goldbergwegs in die Alte Eschenbacherstrasse, oberhalb der Kirche, betritt der Bach das Siedlungsgebiet. Hier wird der Goldbergbach einer Leitung (Eindolung) zugeführt. Nach einem grossen Kiesfang besteht im Strassenkörper ein Bauwerk, in welcher der Chürzibach zufliesst und gleichzeitig die Bachwässer in die öffentliche Kanalisation entlasten, sobald das Aufnahmevermögen der nachfolgenden Bacheindolung überschritten ist. Diese Bacheindolung führt anschliessend quer unter dem Friedhof durch bis zur Kreuzgasse und dort in Falllinie bis zur Mündung im Hafenbecken, den Bahnhofplatz unterquerend.

Der Chürzibach entspringt westlich vom Goldbergbach, ebenfalls unter der Bürgitalstrasse, unmittelbar am Fuss der Reben. Unterhalb der Aubrigstrasse besteht ein Einlauf in eine Eindolung, die das Bachwasser talwärts in zwei Leitungen entlang der Alten Eschenbacherstrasse bis zur Zusammenführung mit dem Goldbergbach führt.

Handlungsbedarf

Beide «Bachläufe» wurden nach früherer Praxis beim Wachstum der Siedlung in Leitungen verlegt und mit der öffentlichen Kanalisation zusammengeführt. Rechtlich sind diese Leitungen «öffentliches Gewässer». und nach dessen Anforderungen zu gestalten und für ein seltenes Niederschlagsereignis, wie es alle hundert Jahre vorkommt, zu dimensionieren. Nach dem Zusammenfluss beider Bäche besteht daher eine wasserbauliche Dimensionierungsgrösse von 2.7 m3/s. Zu dessen Ableitung bedarf es eines Leitungsdurchmessers von 1000 mm. Der Durchmesser der bestehenden Eindolung über den Friedhof zur Kreuzgasse beträgt lediglich 400 mm. Der Querschnitt beträgt somit 16% des erforderlichen.

Aufgrund dieser Unterdimensionierung wird im Entlastungsbauwerk unmittelbar beim oberen Friedhofseingang Bachwasser bereits bei jedem normalen Regenfall als Überlauf der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Dies führt zu einer Überlast der öffentlichen Kanalisation. Unmittelbar unterhalb der Kirche hat der grosse Mischwasserkanal, der das westliche Siedlungsgebiet entwässert, ebenfalls ein Entlastungsbauwerk. Hier entlastet im Ergebnis das mit Bachwasser vermischte Schmutzwasser in einer Leitung die Kirchgasse hinunter, über ein Regenbecken, direkt in den See. Alleine 2019 wurde in über 90 Fällen verdünntes Schmutzwasser dem See zugeführt. Wesentlicher Anlass für dieses Projekt sind somit der Gewässerschutz in Verbindung mit dem Hochwasserschutz: sauberes Bachwasser ist zwingend aus der öffentlichen Kanalisation fern zu halten und in einer ausreichend dimensionierten Leitung direkt dem See zuzuführen.

Im August 2014 versperrte eine Steinplatte, die der tosende Bach aufgrund eines Unwetters im Umfeld des Baches mobilisiert und mitgetragen hat, den Einlauf der Eindolung. In der Folge ergoss sich der Bach die Alte Eschenbacherstrasse und Kirchgasse hinunter und setzte zahlreiche Keller unter Wasser. Dies war der klassische Fall einer sog. «Verklausung» im Übergang vom offenen zum geschlossenen Bachlauf. Auch diesbezüglich besteht hinsichtlich Hochwasserschutz Handlungsbedarf: die Einläufe sind geeignet zu dimensionieren und zu gestalten.

Auch das Projekt einer Tiefgarage unter dem Dorfplatz ist ein weiterer Anlass zur Verlegung des Baches, da die Bachleitung heute den Platz mittig unterquert.

Bauprojekt Goldbergbach: Sanierung durch Verlegung der Eindolung

Auf der Grundlage eines Hochwasserschutzkonzeptes konnte 2016 aufgezeigt werden, dass eine Sanierung durch neue, ausreichend dimensionierte Rohrleitungen, ohne Bachoffenlegung erfolgen soll. Der Kanton stimmte dem Vorgehen zu. Vorgesehen ist ab Zusammenfluss beider Bäche in der Falllinie, die Kirchgasse hinunter bis in die Rösslihaab, eine grosse Leitung zu verlegen. Es stellt eine besondere Herausforderung dar, ein solches Bauwerk in dieser engen und wohl ältesten Gasse des Dorfes zu verlegen, in welcher bereits Leitungen aller anderen Werke (Wasser, Abwasser, EW und Erdgas) den Raum in Anspruch nehmen.

Bauprojekt Chürzibach: Oberflächenabfluss in der Alten Eschenbacherstrasse

Unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen wurde darauf verzichtet auch die Eindolung des Chürzibachs baulich und hydraulisch zu sanieren. Zudem führt der Leitungsverlauf durch private Grundstücke, was zu erschwerten Bedingungen für eine rasche Umsetzung führt.

Ein Verzicht auf weitergehende Massnahmen am Chürzibach hätte jedoch die hohen Investitionen in den Goldbergbach obsolet werden lassen. Bei einem Unwetter würde der Goldbergbach bestimmungsgemäss in der neuen erweiterten Rohrleitung ohne Überlauf dem See zugeführt. Das gleiche Siedlungsgebiet würde jedoch gleichwohl beim gleichen Ereignis geflutet, wenn der Chürzibach infolge Verklausung oder sonstiger Rohrleitungshavarie überlaufen würde.

Daher soll die Alte Eschenbacherstrasse ab der oberen Breitestrasse baulich im Sinne von Objektschutzmassnahmen so modifiziert werden, dass der Überlauf im Strassenquerschnitt zu Tal geführt wird und in einem Einlaufrechen oberhalb des Parkplatzes des Schulhauses Sand dem Goldbergbach zugeführt wird.

Ausscheidung des Gewässerraums

Begleitend zum Bauprojekt wird der Gewässerraum gemäss Gewässerschutzgesetz definiert. Er bezweckt die Bemessung des Gewässerraums für Fliess- und stehende Gewässer zu definieren sowie die zugelassene Bewirtschaftung und Nutzung dieses Raums vorzugeben. Er ist Eigentümerverbindlich und entfaltet eine mit Baulinien vergleichbare Wirkung. Innerhalb des Gewässerraums sind keine Bauten und Anlagen toleriert, ausgenommen es bestehe ausdrücklich Bestandesgarantie.

Baukosten und Kostentragung

Die Gesamtkosten für beide Projekte werden mit rund 2.25 Mio. Franken veranschlagt. Hiervon sind rund 1.45 Mio. Franken eigentliche Projektkosten; Fr. 150'000 Strassenbaukosten und Fr. 650'000 Kosten der Werke (Abwasser, Wasser, Gas, EW, usw). Beiträge zu erwarten sind vom Bund (Hochwasserschutz), vom kantonalen Tiefbauamt und der SBB (an die Durchlässe) und von weiteren Dritten (Privatwerke). Die übrigen Kosten trägt die Gemeinde als Werkeigentümer oder aus seiner Wasserbaupflicht. Auf eine Kostenverlegung wird verzichtet.

Phase- und Terminplan

Der Gemeinderat sieht vor, das ggf. aufgrund des Mitwirkungsverfahrens angepasste Bauprojekt der Bürgerschaft im Frühjahr 2021 zur Kreditgenehmigung vorzulegen. Bei optimalen Projektablauf könnte im 3. Quartal 2021 die Submission der Arbeiten erfolgen und die Ausführung im Winter 2021/2022 angestrebt werden.


Dieser Beitrag ist Teil einer Medienmittielung der Politischen Gemeinde Schmerikon.