Verschärfung Covid19 Massnahmen
Ab dem 20. Oktober 2020 gilt eine generelle Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren in den Innenräumlichkeiten der Sportanlage Allmeind.
Aufgrund der aktuell angespannten gesundheitlichen Situation und den seit 19. Oktober verschärften Massnahmen des Bundes gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus hat der Vorstand vom FC Schmerikon beschlossen, ab dem 20. Oktober 2020 und bis auf Weiteres eine generelle Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren in den Innenräumlichkeiten der Sportanlage Allmeind einzuführen. Dies beinhaltet der Innenbereich der Anlage, insbesondere die Garderoben, die Toiletten und das Clublokal.
Dies bedeutet:
- der Innenbereich des Clublokal ist bis auf weiteres geschlossen und wird nicht betrieben
- der Kioskbetrieb bei Heimspielen erfolgt nur im Aussenbereich, Essen und Trinken darf aber nur sitzend eingenommen werden.
- Aktiven und Trainer müssen Ihre Masken von der Garderobe bis zum Trainingsplatz und umgekehrt tragen.
- Teambesprechungen dürfen in den Garderoben nur erfolgen, wenn alle Anwesenden eine Maske tragen, wir empfehlen die Besprechungen wenn möglich im Freien zu halten.
- Auf der Ersatzbank gilt eine zwingende Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann.
Die bestehenden bereits kommunizierten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Contact-Tracing beim Training- und Spielbetrieb gelten weiterhin.
Trainingsbetrieb im Winter
Bezüglich dem Trainingsbetrieb über die Wintermonate (Aussen- und Hallentraining) werden wir uns nächste Woche mit den Trainern besprechen und das weitere Vorgehen bis Ende Oktober kommunizieren.
Vielen Dank für die aktive Umsetzung
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, Eltern, Besucher und Zuschauer für Ihr Verständnis und für die aktive Umsetzung dieser Massnahme.
Vorstand FC Schmerikon