SECO erhebt Einspruch gegen Kurzarbeitsentschädigung

Schweres Geschütz fährt das SECO auf im Zusammenhang mit dem der Kurzarbeitsentschädigung (KAE).

SECO erhebt Einspruch gegen Kurzarbeitsentschädigung

Schweres Geschütz fährt das SECO auf im Zusammenhang mit dem der Kurzarbeitsentschädigung (KAE).

Öffentliche Hallenbäder sind nicht anspruchsberechtigt. Angeblich sei überhaupt kein Betriebs- und Konkursrisiko vorhanden, da bei der Erbringung von öffentlichen Leistung allfällige Verluste aus öffentlichen Mittel gedeckt sind. Es müsse im Einzelfall nachgewiesen werden, dass eine unmittelbare Entlassung von Mitarbeitenden verhindert werden kann.

Der Betrieb des Hallenbads Schmerikon kann lediglich beim Schulschwimmen als öffentliche Aufgabe betrachtet werden. Ansonsten erfüllt die Gemeinde Schmerikon eine freiwillige Dienstleistung für alle Menschen in der Region, die auf keiner gesetzlichen Grundlage basiert.

5% des Steuereinkommens für Anlagenbetrieb

Es besteht sehr wohl ein zwar nicht unmittelbares, aber doch nicht zu vernachlässigendes Betriebsrisiko, nämlich dann, wenn die Schmerkner Bürgerschaft überdrüssig wird, für die ganze Region jährlich rund 5% ihres Steueraufkommens für den Anlagenbetrieb aufzubringen, um dann noch zusätzlich bei Kurzarbeit, analog wie bei der Vergabe von Sporttoto-Geldern, als kommunaler Betreiber schwerstens benachteiligt zu werden.

Kein Gebührenerlass für Schulen

Aufgrund des Ausschlusses auf KAE werden den Schulträgern der Ausfall des Schulschwimmens nicht erlassen. Dies muss als ein Akt der Solidarität der Schulen für die Erbringung des öffentliche Aufrages seitens der Gemeinde Schmerikon betrachtet werden.

Plan: Wiedereröffnung am 8. Juni

Das Hallenbad Schmerikon wird aufgrund der sehr restriktiven Anforderungen an einen Anlagenbetrieb im COVID-19 Lockerungsschritt vom 11. Mai 2020 nicht öffnen. Es wird erwartet, dass anlässlich des nachfolgenden Schritts am 8. Juni 2020 die Voraussetzungen deutlich besser sind.

Download: Medienmitteilung Gemeinde mit Einspache vom SECO


Titelbild: Thomas Müller, 8716.ch