Interpellation: Bearbeitungsstau bei den Bewilligungsverfahren
Der Kanton St. Gallen ist ein wichtiger Standort für Industrie und Gewerbe. Im Wettbewerb mit anderen Standorten sind berechenbare Bewilligungsverfahren sowohl in zeitlicher wie auch in verfahrenstechnischer Hinsicht ein zentraler Vorteil.
Der Kanton St. Gallen ist ein wichtiger Standort für Industrie und Gewerbe. Im Wettbewerb mit anderen Standorten sind berechenbare Bewilligungsverfahren sowohl in zeitlicher wie auch in verfahrenstechnischer Hinsicht ein zentraler Vorteil.
Die kantonalen Fachstellen, die Bauverwaltungen in den Gemeinden wie auch die extern unterstützenden Fachspezialisten sind im Kanton St. Gallen zurzeit ressourcen- wie auch Knowhow-mässig stark gefordert. Es gilt die neuen Instrumente des 2017 in Kraft getretenen Planungs- und Baugesetzes (PBG) einzuüben und gleichzeitig den kantonalen Richtplan insbesondere im Hinblick auf das geänderte bundesrechtliche Raumplanungsgesetz (RPG) in Teilschritten gesamthaft zu überarbeiten. Gestützt darauf haben die Gemeinden auch ihre kommunalen Rahmennutzungspläne gesamthaft zu revidieren.
Die überlagernden Herausforderungen scheinen den Kanton, die Gemeinden wie auch die externen Fachspezialisten zusehends zu überfordern. So erhalten die Gemeinden beispielsweise von den externen Planungsbüros zu gleichen grundsätzlichen Fragen unterschiedliche Antworten. Ebenso häufen sich bei den Gemeinden positive Vorprüfungsentscheide zu Ortsplanerlassen durch das AREG, die dann im Streitfall nachträglich durch die Rechtsabteilung des Baudepartementes nicht gestützt werden. Darüber hinaus leidet die Berechenbarkeit der Baubewilligungsverfahren auch darunter, dass die Fristen teilweise nicht mehr eingehalten werden können. Aber auch Verfahrensschritte ohne Fristen wie z.B. Vorprüfungen von Ortsplanungserlassen nehmen zurzeit oft ein halbes Jahr oder mehr in Anspruch.
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt die Regierung zurzeit die Berechenbarkeit der Baubewilligungsverfahren im Kanton St. Gallen in zeitlicher wie auch in verfahrenstechnischer Hinsicht? Warum werden Fristen nicht eingehalten und warum werden eingereichte Baugesuche von der 1. und 2. Instanz unterschiedlich beurteilt?
- Welche Massnahmen erachtet die Regierung für angezeigt, um der zunehmenden Knowhow-mässigen wie auch ressourcenmässigen Überbelastung bei den kantonalen und kommunalen Fachstellen wie auch bei den externen Planungsbüros entgegenzutreten?
- Was denkt die Regierung zu unternehmen, um schnelle Lösungen der bestehenden oder sich abzeichnenden Engpässe bei den konkreten Fachstellen zu erarbeiten, was muss bei den Ressourcen des Personals verändert werden, damit die Gesuchsteller zeitnahe Antworten und Entscheide erhalten, damit die nun bestehende Planungsunsicherheit entschärft wird?
Titelbild (Symbolbild): Sharon McCutcheon