Gemeinderat Schmerikon präsentiert Abstimmungsbroschüre
Am 30. Juni 2019 stimmt die Bürgerschaft über den Nachtrag des Polizeireglements an der Urne ab. Nicht Gegenstand der Abstimmung ist die Leinenpflicht am Aabach.
Der Gemeinderat erliess am 10. Januar 2019 den 1. Nachtrag zum Polizeireglement der Gemeinde Schmerikon vom 29. April 2014. Der beschlossene Nachtrag betrifft die Befugnis privater Sicherheitsdienste, Bussen auf der Stelle zu erheben. Das Referendum dagegen kam zustande. Am 30. Juni 2019 stimmt die Bürgerschaft daher über diesen Nachtrag an der Urne ab. Nicht Gegenstand der Abstimmung ist die Leinenpflicht am Aabach. Diese ist durch das Gesundheitsdepartement rechtskräftig erlassen und bliebe bei einer Ablehnung des Nachtrages zum Polizeireglement bestehen.
Von: Félix Brunschwiler, Gemeinde Schmerikon
Das Gebiet der Aabach-Mündung ist seit jeher ein bevorzugtes Ziel von erholungssuchenden Menschen, seien es Badende, Familien, Naturfreunde, Hundehalter etc. und wird rege frequentiert. Gleichzeitig stellt es mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet, welches als Flachmoor unter nationalem Schutz steht, ein sehr wertvolles Gebiet für Flora und Fauna dar. Es besteht somit ein Zielkonflikt zwischen Naturschutz und Erholungs-Nutzung.
Für das Naturschutzgebiet südlich des Aabachs besteht ein generelles Betretungsverbot für Menschen, Tiere, Fahrzeuge und Gerätschaften zu bestimmten Jahreszeiten, um die Tiere und die Vegetation zu schonen.
Nach vergeblichen Lösungsansätzen, die berechtigten Ansprüche beider Anliegen mit baulichen Massnahmen und neuer Besucherlenkung angemessen zu berücksichtigen, verfügte der Gemeinderat am 24. Oktober 2017 ein Hundeverbot für beide Aabachdämme und das Delta gestützt auf das kantonale Hundegesetz und das Polizeireglement der Gemeinde Schmerikon.
Gegen die Verfügung wurden zwei Rekurse beim Rechtsdienst des Gesundheitsdepartements eingereicht. Am 20. August 2018 verfügte das Gesundheitsdepartement die Aufhebung des Hundeverbots und ordnet selber die Leinenpflicht an.
Diese Pflicht ist nun rechtskräftig, verbindlich und nicht Gegenstand der Urnenabstimmung. Es liegt im öffentlichen Interesse, die Einhaltung dieser Pflicht zu kontrollieren und nötigenfalls auch Sanktionen auszusprechen, wobei davon ausgegangen werden kann, dass sich der grösste Teil der Hundehalter korrekt verhält.
Mangels personeller Ressourcen kann die Kantonspolizei diese Kontrollaufgaben zugunsten der Natur nicht übernehmen. Mit dem 1. Nachtrag zum Polizeireglement der Gemeinde Schmerikon kann diese Befugnis privaten Sicherheitsdiensten übertragen werden.
Die Gemeinde hat bereits seit Jahren einen privaten Sicherheitsdienst für andere Aufgaben mandatiert. Dieser patrouilliert nachts und an Wochenenden auf dem gesamten Gemeindegebiet. Der Sicherheitsdienst ist präventiv durch Überwachung im Einsatz. Er interveniert dann, wenn er Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit oder Verstösse gegen das Immissionsschutzgesetz feststellt.
Es ist nicht vorgesehen, diesen Patrouillendienst massiv auszudehnen. Die Einhaltung der Leinenpflicht am Aabach soll sporadisch überwacht werden. Hundehalterinnen und -halter, die gegen die Leinenpflicht verstossen, sollen zuerst mündlich auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Sie werden durch den privaten Sicherheitsdienst erst dann gebüsst, wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommen. Damit dieses Mittel der zweiten Stufe verfügbar ist, bedarf es des entsprechenden Nachtrags im Polizeireglement.
Der 1. Nachtrag des Polizeireglements wurde vom Gemeinderat am 10. Januar 2019 beschlossen und unterstand vom 18. Februar 2019 bis zum 29. März 2019 dem fakultativen Referendum. Von zwei Privatpersonen wurde am 29. März 2019 ein Referendumsbegehren mit der ausreichenden Anzahl gültiger Unterschriften gegen den Erlass eingereicht. Damit ist das Referendum zustande gekommen, und der Nachtrag ist der Bürgerschaft zur Abstimmung zu unterbreiten.
Das Referendumskomitee erachtet eine Änderung des Polizeireglements als sinnlos, weil die Kompetenzen zur Feststellung der Personalien und Kontrolle von Ausweisen von Gesetzes wegen der Polizei vorbehalten sei. Es empfiehlt daher, den 1. Nachtrag zum Polizeireglement mit einem NEIN auf dem Stimmzettel abzulehnen.
Der Gemeinderat ist der Überzeugung, dass die Leinenpflicht sowohl am Aabach wie auch an den weiteren, zuvor definierten umgrenzten Bereichen des Gemeindegebiets, eine Einschränkung für die Hundehalterinnen und -halter darstellt, die einem berechtigten öffentlichen Interesse entspricht. Die Beachtung dieser Anordnungen setzt eine Kontrolle und bei Verstoss eine Sanktion voraus, ansonsten ist sie wirkungslos.
Der Gemeinderat beantragt daher, mit einem JA auf dem Stimmzettel dem 1. Nachtrag zum Polizeireglement der Gemeinde Schmerikon zuzustimmen.
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