«Die Gemeinde ist lediglich befugt zu büssen, was sie per Reglement selber verfügt hat.»
Félix Brunschwiler hat für den Gemeinderat Schmerikon einige Fragen zur Änderung am Polizeireglement beantwortet. Die Unklarheit was durch den Sicherheitsdienst potentiell gebüsst werden kann, konnte beseitigt werden.
Félix Brunschwiler hat für den Gemeinderat Schmerikon einige Fragen von Thomas Müller zur Änderung am Polizeireglement beantwortet. Die Unklarheit was durch den Sicherheitsdienst potentiell gebüsst werden kann, konnte beseitigt werden.
Verbote auf dem Gemeindegebiet gab es ja auch vorher schon - wie wurden Übertretungen bisher geahndet?
Bis anhin konnte lediglich die Kantonspolizei Bussen auf der Stelle erheben. Diese hat jedoch klar andere Prioritäten und verfügt nicht über die Personal-Ressourcen selbst sporadisch Patroulliengänge an den von Leinenpflicht betroffenen Gemeindegebiete durchzuführen. Sowohl das Gesundheitsdepartement als auch Naturschutzkreise halten fest, dass die Leinenpflicht nur so weit taugt, wie sie auch durchgesetzt wird.
Was ist der Vorteil, wenn die Bussen auf der Stelle erhoben werden können?
Der administrative Aufwand ist gering. Es erfolgt keine Anzeige mit Eintrag im Strafregister. Der Fehlbare, die Fehlbare wird somit nicht «kriminalisiert». Der Zusammenhang zwischen Übertretung und Ahndung ist unmittelbar.
Haben andere Gemeinden in der Region die Bussenerhebung auf der Stelle auch an private Sicherheitsdienste übertragen?
Wir haben in der Tat in der Region kein Beispiel für eine privaten Sicherheitsdienst mit Kompetenz zur Erteilung von Bussen auf der Stelle. In Rapperswil-Jona wurde dies der Abteilung Polizeidienst übertragen. Diese Mitarbeiter sind jedoch von der Gemeinde angestellt, aber ebenfalls keine Polizisten.
Uznach hat im Polizeireglement einen Paragraphen, der Wegweisungen erlaubt - Schmerikon nicht. Wurde ein solcher Zusatz auch für Schmerikon in betracht gezogen?
Die Reglemente anderer Gemeinden wurden geprüft. Beim Erlass 2014 wurde diese Massnahme offensichtlich nicht erwogen – im übrigen auch nicht in Rapperswil enthalten.
Der Anhang Bussenerhebung auf der Stelle umfasst ein wenig mehr als acht A4 Seiten. Die Änderung erfolgt jetzt einzig aufgrund der Leinenpflicht am Aabach. Wird der Gemeinderat nur das Büssen der Leinenpflicht beauftragen oder alles andere aus dem Katalog auch?
Die Gemeinde ist lediglich befugt zu büssen, was sie per Reglement selber verfügt hat. Die Gemeinde wäre legitimiert die Übertretungstatbestände gemäss dem Katalog unter Ziffer 21 «Widerhandlung gegen Gemeindereglemente» im Anhang der Strafprozessverordnung (sGS 962.11) zu büssen.
Diese 10 Übertretungstatbestände sind im Polizeireglement, dem Immissionsschutzreglement und dem Abfallreglement explizit aufgeführt. Es ist dem Gemeinderat überlassen, welche Tatbestände er der Gemeindepolizei übertragen will. Im Vordergrund steht die Durchsetzung der Leinenpflicht. Es bestand bei den übrigen Tatbestände bis anhin keine Veranlassung die Ahndung zu verschärfen.
Welche Mehrkosten entstehen aus dem Umstand, dass private Sicherheitsdienste Bussen eintreiben und wie werden die Einnahmen der Bussen verwendet?
Die Gemeindepolizei hat in den vergangenen 10 Jahren jeweils Fr. 30 – 32'000 je Jahr gekostet. Es wird nicht von erheblichen Mehrkosten ausgegangen. Im Budget 2019 sind die gleichen Aufwendungen wie bisher vorgesehen. Es besteht keine Zweckbindung hinsichtlich der Verwendung der Bussen.
Welche Anforderungen stellt der Gemeindrat an die Mitarbeiter von privaten Sicherheitsfirmen? Gibt es dafür Richtlinien zur erwarteten Ausbildung?
Die Anforderungen richten sich nach dem Polizeigesetz (sGS 451.1) und der Verordnung über die Ausübung von Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben (sGS 451.14)