Kein Beschwerdeverzicht - Gesprächsbereitschaft ungebrochen
Der Gemeinderat bedauert es sehr, dass diese Situation zu weiteren Verzögerungen in diesem wichtigen Infrastrukturprojekt führt. Er fühlt sich jedoch nicht alleine in der Verantwortung hierfür. Er wird daher aller Voraussicht nach Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht einreichen.
Mit Datum vom 14. Juni 2018 erteilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Plangenehmigung betreffend STEP AS 25 Ausbauten Obersee, dessen Kernstück der Ausbau der Schienenverbindung zwischen Uznach und Schmerikon auf Doppelspur ist. Unter Berücksichtigung der Gerichtsferien vom 15. Juli bis 15. August läuft die Beschwerdefrist bis zum 16. August 2018. Die Genehmigung erwächst zu diesem Zeitpunkt in Rechtskraft, sofern keine Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.
Von: Félix Brunschwiler, Politische Gemeinde Schmerikon
Im Grundsatz ist festzustellen, dass das BAV das Plangenehmigungsgesuch unter Auflagen und Vorbehalten genehmigt hat. Kanton, SBB und Gemeinde stehen nun vor der Herausforderung, diesen Beschluss zu bewerten und die eigenen Schlussfolgerungen zu ziehen. Grundsätzlich hatte die Gemeinde an der Einspracheverhandlung ihre Einsprache auf zwei wesentliche Punkte reduziert:
- die Forderung nach einer Lösung der Problematik ausgehend vom Bahnübergang Allmeindstrasse
- die Forderung nach einem perrongleichen Umstieg in Rapperswil - Jona
Das BAV hat sich als unzuständig betreffend Fahrplan erklärt. Gleichwohl konnten bzgl. Punkt b) grosse Fortschritte erzielt werden. Der Gemeinderat dankt dem AöV, welches mit Nachdruck und Erfolg von der SBB, SOB und Thurbo eine befriedigende Lösung eingefordert hat (siehe Mitteilung AöV gleichentags).
Betreffend der Forderung zum Bahnübergang Allmeindstrasse stellt das BAV fest, dass dieser den eisenbahnrechtlichen Bestimmungen entspricht. Gleichwohl anerkennt das BAV im Einklang mit dem kantonalen Tiefbauamt, dass die erhöhten Schliessungszeiten zu unzulässigem Rückstau auf der Kantonsstrasse führen. Infolge dieser Beurteilung wird die Einsprache gutgeheissen und verfügt, die SBB habe mit dem Kanton St. Gallen und der Gemeinde Schmerikon die kurz- und mittelfristig für einen gehörigen Betrieb des Bahnübergangs Allmeindstrasse notwendigen flankierenden Massnahmen festzulegen. Weiter hätten die drei Parteien über die geplante Umfahrung, die Beteiligung der Parteien daran etc. sich abzusprechen.
Der Gemeinderat teilt die Haltung des BAV nicht, dass der Bahnübergang Allmeindstrasse die eisenbahnrechtlichen Anforderungen erfüllt, da zwischen dem Doppelspurausbau, bzw. dem darauf zu fahrenden Fahrplan und der zukünftigen Erschwernis für den strassengebundenen Verkehr im Dorf ein Kausalzusammenhang besteht. Gleichwohl ist es die Zielsetzung des Gemeinderats, diesen Dissens nicht via weiterer rechtlicher Schritte zu beseitigen.
Bis zum Ablauf der Beschwerdefrist strebt der Gemeinderat Schmerikon an, über die Erfüllung dieser Auflage mit Kanton und SBB Verhandlungen zu führen und hat um entsprechende Gespräche ersucht. Diesem Ersuchen wurde sehr kurzfristig entsprochen. An einem Gespräch am Montag, den 9. Juli 2018, in Anwesenheit der Regierungsräte Bruno Damann (Volkswirtschaftsdepartement) und Marc Mächler (Baudepartement), Vertretern der kantonalen Fachbehörden und der SBB sowie des in corpore vertretenen Gemeinderats Schmerikon wurden Ansätze zu einer Einigung ausgelotet.
Im Abschluss der Gespräche musste der Gemeinderat Schmerikon feststellen, dass weder Kanton noch SBB eine Rechtsgrundlage und Veranlassung sehen, auf weitergehende Verhandlungen einzutreten. Dabei hatte doch die Plangenehmigungsbehörde BAV selber die Ansicht vertreten, dass der Kanton als Strasseneigentümer und sachkundige Behörde sich substanziell an einer Lösung für flankierende Massnahmen und einer Umfahrung zu beteiligen habe.
Der Gemeinderat hat im Interesse der Region und des Kantons wiederholt die Notwendigkeit des Doppelspurausbaus betont und zeigt auch Verständnis für den Wegfall des VAE-Halts. Indessen ist er gleichsam verpflichtet für die Anliegen der Bevölkerung des Seedorfs einzustehen. Es sind alle Schmerknerinnen und Schmerkner betroffen, ob als Bahn-Benützer mit einem schlechteren Angebot auf der Schiene oder als Strassenbenutzer mit eigenem Fahrzeug oder im öffentlichen Bus durch vermehrte Stausituationen auf der Ortsdurchfahrt. Diese Überlegungen haben den Gemeinderat veranlasst, entgegen der Erwartungen von SBB und Kanton, den erwarteten Beschwerdeverzicht nicht zu unterzeichnen.
Der Gemeinderat bedauert es sehr, dass diese Situation zu weiteren Verzögerungen in diesem wichtigen Infrastrukturprojekt führt. Er fühlt sich jedoch nicht alleine in der Verantwortung hierfür. Er setzt weiterhin auf eine Verhandlungslösung und ist überzeugt, diese ohne richterlichen Entscheid zu erreichen. Ob die Lösung noch vor dem 16. August 2018 vorliegt, ist eher unwahrscheinlich. Er wird daher aller Voraussicht nach Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht einreichen.